KI-Urheberrechtsstreit: Sony und Warner verklagen Anthropic in Milliardenhöhe
- Sony Music Publishing und Warner Chappell fordern Milliarden-Schadensersatz von Anthropic.
- Vorwurf: Illegales Scraping und Torrenting von zehntausenden Songtexten und Noten für Claude.
- Die Klage richtet sich auch persönlich gegen CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann.
- Gefordert werden bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk sowie die Löschung der Daten.

Die Musikindustrie hat die nächste große Schlacht gegen die generative Künstliche Intelligenz eröffnet. In einer massiven Klage vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien fordern die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell Milliardenbeträge von Anthropic, dem Unternehmen hinter dem Chatbot Claude. Im Zentrum des Streits steht nicht etwa die Erzeugung von KI-Musik, sondern die Grundlage jeder Komposition: die Texte und die Noten.
Ein Angriff auf das Fundament von Claude
Die Kläger werfen Anthropic vor, zehntausende urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis in die Trainingsdaten ihrer Modelle eingespeist zu haben. Dabei geht es um weltweite Hits, die tief im kulturellen Gedächtnis verankert sind. Von Mariah Careys All I Want For Christmas Is You über Leonard Cohens Hallelujah bis hin zu Klassikern wie Eye of the Tiger von Survivor – die Liste der angeblich missbrauchten Werke ist lang. Die Verlage bezeichnen das Vorgehen als einen der eklatantesten Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte.
Besonders brisant ist, dass die Klage nicht nur das Unternehmen als juristische Person ins Visier nimmt. Auch CEO Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann werden als individuelle Beklagte aufgeführt. Dies unterstreicht die Absicht der Musikindustrie, die Verantwortung für die Datenbeschaffung direkt in die Führungsetagen des KI-Startups zu tragen.
Die Methoden der Datenbeschaffung im Visier
Die Klageschrift, die insgesamt 48 Seiten umfasst, zeichnet ein detailliertes Bild davon, wie Anthropic an seine Trainingsdaten gelangt sein soll. Die Vorwürfe reichen von automatisiertem Web-Scraping bis hin zu illegalen Downloads über Torrent-Netzwerke. Laut den Klägern wurden Liedtexte von lizenzierten Plattformen wie Musixmatch und LyricFind extrahiert, was einen direkten Verstoß gegen deren Nutzungsbedingungen darstellt. Zudem wird die Nutzung von Datensätzen wie Common Crawl, The Pile und Books3 beanstandet.
Ein besonders schwerwiegender Vorwurf betrifft die sogenannten Schattenbibliotheken. Anthropic soll mindestens sieben Millionen Bücher von Plattformen wie Library Genesis (LibGen) und der Pirate Library Mirror heruntergeladen haben. In diesen digitalen Archiven befanden sich auch zahlreiche Songbücher und Notensammlungen von Sony und Warner. Darüber hinaus wird behauptet, dass Anthropic physische, gebrauchte Bücher gescannt und dabei teilweise zerstört habe, um sie in digitale Trainingsdaten zu verwandeln – ein Vorgehen, das bereits unter dem Namen Project Panama für Aufsehen gesorgt hatte.
Finanzielle Forderungen und strategische Ziele
Die finanziellen Dimensionen dieser Klage sind gewaltig. Die Kläger fordern für jedes einzelne verletzte Werk einen Schadensersatz von bis zu 150.000 US-Dollar. Sollten zudem Informationen zur Rechteverwaltung, wie etwa Metadaten im digitalen Musikvertrieb, bewusst umgangen worden sein, kommen weitere 25.000 US-Dollar pro Verstoß hinzu. Da es um zehntausende Songs geht, bewegt sich die Gesamtsumme im Milliardenbereich.
Doch bei diesem Prozess geht es um mehr als nur Geld. Die Musikverlage wollen verhindern, dass solche Zahlungen lediglich als
laufende Geschäftskostenverbucht werden, während das Geschäftsmodell der KI-Entwickler weiterhin auf der unbezahlten Nutzung von Urheberrechten basiert. Ein zentrales Ziel der Klage ist daher die vollständige Offenlegung der Trainingsdaten sowie die Löschung aller geschützten Materialien aus den Datensätzen von Anthropic.
Die rechtliche Differenzierung: Texte statt Töne
Ein wichtiger Aspekt für die Einordnung dieses Falls ist die Abgrenzung zu anderen KI-Klagen. Im Gegensatz zu Verfahren gegen Musik-KIs wie Suno, bei denen es um die Klonung von Stimmen und Audioaufnahmen geht, konzentriert sich dieser Streit fast ausschließlich auf die musikalischen Kompositionen. Es geht um die Lyrics und die Noten, nicht um die Masterrechte oder die Tonaufnahmen selbst. Delamar weist darauf hin, dass dies eine zentrale Frage für die gesamte Branche aufwirft: Dürfen KI-Unternehmen geschützte Texte unvergütet als Trainingsmaterial verwenden?
Anthropic hat die Vorwürfe bereits zurückgewiesen und angekündigt, sich vor Gericht zu verteidigen. Das Unternehmen steht damit unter massivem Druck, da es erst kürzlich einen Vergleich in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar mit einer Gruppe von Autoren geschlossen hatte. Da dieser Vergleich jedoch keinen rechtlichen Präzedenzfall schuf, sehen Sony und Warner nun die Chance, eine verbindliche gerichtliche Entscheidung zu erzwingen.
Die Beweislast durch die Modell-Outputs
Die Kläger stützen ihre Argumentation unter anderem darauf, dass Claude in der Lage ist, geschützte Songtexte durch gezielte Prompts fast wortgetreu wiederzugeben. Für die Musikverlage ist dies der direkte Beweis dafür, dass die Texte nicht nur analysiert, sondern in einer Form gespeichert wurden, die eine Reproduktion ermöglicht. Dies widerspricht der oft angeführten These der KI-Unternehmen, dass die Modelle lediglich abstrakte Muster lernen und keine Kopien der Originalwerke speichern.
Die rechtliche Auseinandersetzung wird zeigen, ob die Milliardenklage zu einer Neugestaltung der Lizenzmodelle führt. Sollten die Gerichte den Klägern recht geben, müssten KI-Entwickler weltweit ihre Strategien zur Datenbeschaffung grundlegend ändern und weitreichende Lizenzverträge mit Rechteinhabern schließen, bevor sie Modelle trainieren.
Bedeutung für Deutschland und den DACH-Raum
Für Unternehmer und Entwickler in Deutschland, Österreich und der Schweiz sendet dieser Fall ein deutliches Warnsignal. Während die Klage in den USA geführt wird, ist die rechtliche Lage in der EU durch den AI Act bereits stärker reguliert. Der AI Act fordert von Anbietern von General-Purpose AI-Modellen eine detaillierte Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte. Unternehmen im DACH-Raum, die eigene LLMs entwickeln oder anpassen, müssen sicherstellen, dass ihre Datenquellen transparent und rechtmäßig sind.
Besonders für den deutschen Mittelstand und die Industrie 4.0 ist dies relevant: Wer KI-Lösungen implementiert, die auf geschützten Daten basieren, geht ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Die Tendenz geht weg vom Fair Use-Prinzip, das in den USA oft als Schutzschild dient, hin zu einer strikten Lizenzpflicht. Deutsche Unternehmen sollten daher verstärkt auf synthetische Daten oder explizit lizenzierte Datensätze setzen, um nicht in die Falle von Urheberrechtsverletzungen zu tappen, die – wie im Fall von Anthropic – existenzbedrohende Summen erreichen können.
Häufige Fragen
Worum geht es in der Klage gegen Anthropic genau?
Sony Music Publishing und Warner Chappell werfen Anthropic vor, zehntausende geschützte Songtexte und Noten illegal durch Scraping und Torrenting für das Training der Claude-Modelle genutzt zu haben.
Werden auch Audioaufnahmen verklagt?
Nein, in diesem speziellen Fall geht es primär um die Kompositionen (Texte und Noten), nicht um die Masterrechte oder Tonaufnahmen.
Welche Summen fordert die Musikindustrie?
Die Kläger fordern bis zu 150.000 US-Dollar pro Werk sowie zusätzliche Beträge bis zu 25.000 US-Dollar bei Umgehung von Copyright-Management-Informationen.
Warum ist dieser Fall für europäische Unternehmen wichtig?
Er unterstreicht die Risiken der unlizenzierten Datennutzung. Im Kontext des EU AI Act wird die Transparenz über Trainingsdaten zur Pflicht, was die rechtliche Absicherung der Datenquellen für Firmen im DACH-Raum unerlässlich macht.
Quellen: Theguardian, Fortune, Finance ·
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